Häufige Fragen
Ihre Rechtsschutzversicherung wird die Mitgliedsgebühr regelmäßig nicht übernehmen, da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Schadenfall eingetreten ist. Es lohnt sich aber immer, eine entsprechende Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung zu stellen. Gegebenenfalls wird aus Kulanz ein Zuschuss gewährt.

