Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Internetplattform
www.123-AGB.de
§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Herr Rechtsanwalt Ralph J. Jurisch, geschäftsansässig Langenölser Str. 1, 59387 Ascheberg/ Westf., (nachfolgend „Plattformbetreiber“), bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, die auf der Internetplattform www.123-AGB.de (nachfolgend: Markplatz) angebotenen Leistungen gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die von dem Plattformbetreiber im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von dem Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gemäß § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.
(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von dem Plattformbetreiber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers
(1) Der Marktplatz ist eine Plattform für Einkäufer und Anbieter für den Handel mit Gütern und Dienstleistungen. Der Marktplatz verfügt über ein Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer.
(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u. a. in:
(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes nach Zulassung des Nutzers gemäß § 3;
(b) Bezug von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Hineisen zum Datenschutz, zur Verpackungsverordnung und den notwendigen rechtlichen Informationen zum Betrieb eines (eBay-) Webshops;
(c) Aktualisierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, Hineise zum Datenschutz, zur Verpackungsverordnung etc. durch den Plattformbetreiber;
(d) die anwaltliche Beratung und gegebenenfalls Vertretung bei Abmahnungen und so genannten Negativbewertungen zu den bei den einzelnen Modulen genannten Bedingungen,
(e) Ermöglichung von Verhandlungen und Vertragsabschlüssen auf dem Marktplatz durch die Nutzer durch von diesen initiierte Ausschreibungen und Auktionen gemäß § 5 (z.B. im Rahmen des Moduls "123–Mega–Deal"; soweit angeboten) oder im Rahmen der von Dritten angebotenen Dienstleistungen (z.B. im Rahmen des Moduls "123–Online-Akademie"; soweit angeboten),
(f) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien; soweit angeboten,
(g) Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die Nutzer nach gesonderter Vereinbarung mit dem Plattformbetreiber.
§ 3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz
(1) Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die Zulassung durch den Plattformbetreiber. Der Marktplatz steht nur Kaufleuten im Sinne des HGB und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.
(2) Der Nutzer hat im Zulassungsantrag seine Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und einen Ansprechpartner zu benennen sowie anzugeben, für welche der angebotenen (dienst-) Leistungen er den Marktplatz nutzen möchte. Die Annahme des Zulassungsantrags erfolgt durch Zulassungsbestätigung per Email oder per Telefax. Durch die Zulassung kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dem Plattformbetreiber und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die vom Nutzer zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf dem Marktplatz einsehbar sind.
(3) Die jeweils anfallenden Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – jährlich im Voraus abgerechnet und unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzug, jedoch zzgl. Mehrwertstellung, zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer einverstanden.
(4) Über das in der Zulassungsbestätigung übermittelte (Master-) Login hat der Nutzer die Möglichkeit, den Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit auf dem Marktplatz zu ermöglichen.
(5) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gemäß Abs. 2 gegenüber dem Plattformbetreiber und anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.
(6) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
(7) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird der Plattformbetreiber den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird der Plattformbetreiber den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.
§ 4 Leistungen des Plattformbetreibers
(1) Der Plattformbetreiber bietet dem Nutzer den Bezug von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Betrieb eines eBay-Webshop und eines sog. regulären Webshop, den Hinweisen zum Impressum, zum Datenschutz, zur VerpackungsVO, zur BatterieVO und zum ElektroG sowie sonstiger, zum Betrieb eines (eBay-) Webshop notwendiger Hinweise während der Vertragslaufzeit an. Hierzu gehört auch die in Einbindung und Nutzung eines Siegels/eines Logos durch den Nutzer, soweit durch den Plattformbetreiber bereitgestellt.
Daneben bietet der Plattformbetreiber den Bezug regelmäßiger Informationen über aktuelle Entwicklungen des Internetrechts in Form eines Newsletters oder Veröffentlichung auf der Plattform an. Der Nutzer stimmt mit Abschluss des Vertrages mit dem Plattformbetreiber der Übersendung von E-Mails, auch zu Werbezwecken, zu.
(2) Soweit erforderlich, werden die AGB und Hinweise ständig aktualisiert. Während der Vertragslaufzeit ist der Nutzer berechtigt, diese Aktualisierungen ohne weitere Kosten zu beziehen. Der Bezug erfolgt durch einen Download, der auf der Plattform an geeigneter Stelle angeboten wird.
(3) Nach Ablauf der Vertragszeit ist der Nutzer verpflichtet, die von dem Plattformbetreiber zur Verfügung gestellten / übermittelten AGB, Widerrufsbelehrungen, Hinweise sowie das eingebundene Siegel/Logo der Plattform bzw. des Plattformbetreibers zu löschen bzw. zu entfernen.
(4) Der Plattformbetreiber haftet als Rechtsanwalt für die Richtigkeit der AGB und Hinweise nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Plattformbetreibers (Rechtsanwalts) aus dem zwischen ihm und dem Nutzer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz des durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Vermögensschadens wird hiermit auf 1.000.000,00 Million € (in Worten: eine Million Euro) beschränkt (§ 51a Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.
(5) Der Nutzer ist verpflichtet, den Plattformbetreiber (Rechtsanwalt) über die angegebenen Kommunikationswege sofort zu informieren, wenn aufgrund der Besonderheiten des von dem Auftraggeber betriebenen (eBay-) Webshops Abweichungen zu den hier angebotenen AGB und Hinweise bestehen oder ein höherer Schaden im Einzelfall, insbesondere für eines der angebotenen Produkte möglich ist. In diesem Fall werden die Parteien eine individuelle Gestaltung der AGB und Hinweise für den (eBay-) Webshop des Nutzers bzw. eine individuelle Regelung hinsichtlich der Haftung des Plattformbetreibers (Rechtsanwaltes) treffen.
(6) Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rechtsprechung hat der von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung Betroffene auch bei einer erfolgreichen Abwehr der Abmahnung die außergerichtlichen Kosten des eigenen Rechtsanwalts selbst zu tragen und kann diese nicht von dem Abmahnenden ersetzt verlangen.
Soweit der Nutzer das Kostenrisiko bzgl. einer außergerichtlichen Abmahnung reduzieren möchte, kann dieses im Rahmen einer individuellen Vereinbarung mit dem Plattformbetreiber erfolgen.
(7) Sofern der Nutzer gegen eine sog. Negativbewertung (z.B. bei eBay oder Amazon) vorgehen will, handelt es sich hierbei um eine zusätzliche Dienstleistung des Plattformbetreibers, die dieser als Rechtsanwalt gegenüber dem Nutzer/ Auftraggeber erbringt. Art und Umfang des Auftrages und die von dem Nutzer hierbei geschuldete Vergütung richten sich nach dem entsprechenden Angebot auf dem Markplatz und der im Einzelfall zwischen den Parteien getroffenen Absprache.
(8) Soweit im Rahmen des eBay-Support-Moduls zusätzliche Leistungen angeboten werden (z.B. die eBay-Support-Hotline oder die Erstellung/ Überarbeitung der eBay-Mich-Seite), richtet sich der Leistungsumfang sowie die von dem Nutzer geschuldete Vergütung nach dem entsprechenden Angebot auf dem Markplatz und der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
(9) Soweit dem Nutzer die Möglichkeit eingeräumt wird, seinen Shop oder einzelne Artikel seines Shops anderen Nutzern oder Dritten vorzustellen, richten sich Art und Umfang der Shop- bzw. Artikelpräsentation und die von dem Nutzer geschuldete Vergütung nach dem entsprechenden Angebot auf dem Markplatz und der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung.
§ 5 Abschluss von Verträgen auf dem Marktplatz (zwischen Nutzern oder zwischen einem Nutzer und Dritten)
(1) Soweit dieses von dem Plattformbetreiber angeboten wird, haben Einkäufer die Möglichkeit, Ausschreibungen und Auktionen zu eröffnen und dazu nach individuellen Kriterien ausgewählte Lieferanten einzuladen, verbindliche Angebote abzugeben. Ausschreibungen und Auktionen können nur von Einkäufern eröffnet werden und beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten („invitatio ad offerendum“) dar. Einkäufern ist es auf keinen Fall erlaubt, an einer von ihnen eröffneten Auktion oder Ausschreibung als Lieferant teilzunehmen. Ebenso wenig dürfen Einkäufer durch in ihrem Auftrag handelnde Dritte an einer von ihnen eröffneten Auktion oder Ausschreibung als Lieferant teilnehmen.
(2) Lieferanten haben die Möglichkeit, nach individuellen Kriterien Einkäufer auszuwählen und für deren Auktionen und Ausschreibungen verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote eines Lieferanten sind bindende und unwiderrufliche Erklärungen zum Abschluss des vom Einkäufer ausgeschriebenen Vertrages. Soweit zwischen einem Einkäufer und Lieferanten nichts anderes vereinbart ist, ist ein Lieferant ab dem Ende der vom Einkäufer bestimmten und gegebenenfalls verlängerten Dauer der Ausschreibung oder Auktion weitere 30 Tage an sein Angebot gebunden. § 156 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen. Lieferanten haben keinen Anspruch darauf, zur Teilnahme an Ausschreibungen oder Auktionen eingeladen zu werden.
(3) Ein Einkäufer ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote er annehmen möchte. Sofern Einkäufer und Lieferant keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag zustande, wenn ein Einkäufer das Angebot eines Lieferanten durch Abschicken einer Einzel- oder Rahmenvertragsbestellung annimmt.
(4) Alle unter der Verwendung der jeweiligen Logins eines Nutzers abgegebenen Willenserklärungen wirken für und gegen diesen Nutzer, es sei denn, dass dem Erklärungsempfänger die mangelnde Vertretungsberechtigung des Erklärenden bekannt ist.
(5) Für alle Transaktionen auf dem Marktplatz gilt ausschließlich die auf der Plattform des jeweiligen Marktplatzes maßgebliche Systemuhrzeit. Nur innerhalb der vom Einkäufer vorgegebenen Laufzeit von Ausschreibungen und Auktionen können Gebote abgegeben werden.
(6) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Plattformbetreiber wird die Nutzer des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.
(7) Soweit von dem Plattformbetreiber das Modul „123-Akademie“ angeboten wird, steht dieses Modul den Nutzern und Dritten nach Maßgabe dieser Bestimmungen frei. Die für die Nutzung dieses Moduls fällige Vergütung richtet sich nach den jeweils aktuellen Angaben in dem Modul und der zwischen den Parteien getroffenen generellen Vereinbarung betreffend die Nutzung des Marktplatzes www.123-AGB.de oder einer etwaigen gesonderten Vereinbarung betreffend die ausschließliche Nutzung dieses Moduls.
Der Plattformbetreiber stellt daneben lediglich die Möglichkeit der Nutzung dieses Moduls her. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für Inhalt oder Qualität des Angebotes. Das Bereitstellen eines bestimmten Angebotes und die Nutzung dieses Angebotes und die hierbei fällige Vergütung beruht ausschließlich auf der Vereinbarung zwischen dem Anbieter/ Referenten und dem jeweiligen Nutzer.
Der Plattformbetreiber behält sich vor, Anbieter/ Referenten oder Nutzer von der Nutzung dieses Moduls auszuschließen.
(8) Das von dem Plattformbetreiber angebotene Modul „Mega-Deals“ steht den Nutzern der Plattform nach Maßgabe dieser Bestimmungen frei. Die für die Nutzung dieses Moduls fällige Vergütung richtet sich nach den jeweils aktuellen Angaben in dem Modul und der zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer getroffenen zusätzlichen Vereinbarung.
Der Plattformbetreiber stellt daneben lediglich die Möglichkeit der Nutzung dieses Moduls her. Der Plattformbetreiber übernimmt keine Gewähr für Inhalt oder Qualität des Angebotes. Das Bereitstellen eines bestimmten Angebotes und die Nutzung dieses Angebotes und die hierbei fällige Vergütung beruht ausschließlich auf der Vereinbarung zwischen dem Nutzer/ Verkäufer und dem Käufer.
Der Plattformbetreiber behält sich vor, Nutzer bei Verstoß gegen diese Vereinbarung oder gesetzliche Bestimmungen von der Nutzung dieses Moduls auszuschließen.
(9) Die in den Modulen „Wachstumsstrategie“ und „SEO-Service“ angebotenen Leistungen beruhen auf der zwischen dem Plattformbetreiber (oder von diesem beauftragten Dritten) und dem Nutzer getroffenen Zusatzvereinbarung, die insbesondere eine Leistungsbeschreibung sowie, soweit möglich, eine Zielvereinbarung enthalten soll.
(10) Soweit von dem Plattformbetreiber die Einrichtung eines Facebook-Kontos oder –Shops angeboten wird, handelt es sich hierbei um eine kostenpflichtige zusätzliche Leistung. Leistungsumfang und Vergütung richten sich nach der zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer getroffenen zusätzlichen Vereinbarung.
§ 6 Pflichten der Nutzer
(1) Die Eröffnung von Ausschreibungen und Auktionen oder ein Angebot darf nicht erfolgen, wenn
(a) die Angaben so unvollständig sind, dass sich Gegenstand und Preis nicht bestimmen lassen;
(b) die Eröffnung oder Durchführung der Ausschreibung, Auktion oder des Verkaufs nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde.
Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographische oder jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere, etc. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, eine solche Ausschreibung, Auktion oder ein solches Angebot unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen.
(2) Güter oder Dienstleistungen, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf dem Marktplatz nur angeboten und nachgefragt werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Güter oder Dienstleistungen aufgenommen wurde und die Ware oder Dienstleistung nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben wird.
§ 7 Abwicklung der auf dem Marktplatz geschlossenen Verträge
(1) Die Abwicklung von auf dem Marktplatz geschlossenen Verträgen (zwischen den Nutzern) ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. Der Plattformbetreiber übernimmt für die auf den Marktplätzen geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der auf den Marktplätzen zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Güter und Dienstleistungen. Den Plattformbetreiber trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.
(2) Der Plattformbetreiber kann keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.
§ 8 Haftung des Plattformbetreibers
(1) Der Plattformbetreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Plattformbetreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Für von dem Plattformbetreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von dem Plattformbetreiber auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.
(6) Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z. B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc..
§ 9 Fremde Inhalte, Viren
(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z. B. durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
(2) Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen.
(3) Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
(4) Der Nutzer wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
§ 10 Sonstige Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen dem Plattformbetreiber umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes des Plattformbetreibers zu beeinträchtigen;
(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;
(d) Geschäfte auf dem Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle Schäden zu ersetzen, die aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen A geltend machen.
§ 11 Datensicherheit und Datenschutzerklärung
(1) Die Server des Plattformbetreibers sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg abgehört werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über Email, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
(2) Der Nutzer willigt darin ein, dass der Plattformbetreiber Informationen und Daten über den Verlauf von Ausschreibungen und Auktionen sowie das Verhalten von Einkäufern bzw. Lieferanten bei der Durchführung dieser Transaktionen, in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z. B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.
(3) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen Daten unter Beachtung der Vorgaben der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass der Plattformbetreiber:
(a) die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten, Rechnungsdaten und Ansprechpartnern des Nutzers sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;
(b) die vom Nutzer im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation im Handelsbereich unter Verwaltung selbstständig in den Marktplatz eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält;
(c) die im Verlauf der Transaktionen gegebenenfalls verwendeten personenbezogenen Daten speichert und diese an andere Nutzer weiterleitet und – soweit der betroffene Nutzer dies durch die Auswahl einer öffentlichen Transaktion wünscht – im öffentlichen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält;
(d) nicht personenbezogene Daten über den Inhalt der Transaktionen speichert und an andere Nutzer weiterleitet und – soweit der betroffene Nutzer dies durch die Auswahl einer öffentlichen Transaktion wünscht – im öffentlichen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält.
(4) Die über die zuvor genannte Verwendung hinausgehende weitere Verwendung personenbezogener Daten bedarf der gesonderten Einwilligung des Nutzers. Der Nutzer ist berechtigt, seine gemäß Abs. 3 erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, soweit er hiermit in die Verwendung personenbezogener Daten eingewilligt hat.
(5) Der Plattformbetreiber wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Der Plattformbetreiber behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn der Plattformbetreiber aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offen legen muss.
(6) Mit der Zulassung gemäß § 2 Abs. 2 übernimmt der Nutzer gegenüber dem Plattformbetreiber und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten worden und stellt den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere hat der Nutzer selbst dafür Sorge zu tragen, dass die gegebenenfalls notwendige Einwilligung von Mitarbeitern eingeholt wird, bevor personenbezogene Daten von Mitarbeitern im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.
§ 12 Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit dem Plattformbetreiber auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber dem Plattformbetreiber ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 13 Vertragsdauer
(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrunde liegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch den Plattformbetreiber gem. § 3 Abs. 2.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Jahres, gerechnet vom 1. des Monats der Anmeldung / Zulassung gem. § 3 Abs. 2 an, gekündigt werden.
(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Plattformbetreiber insbesondere:
(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z. B. Betrug;
(c) der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gemäß § 2 Abs. 2 und 3 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen.
(d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Plattformbetreibers liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder Email wahren die Schriftform.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Dortmund. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
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