ATZ GmbH
Wir hatten in der Vergangenheit mehrfach über Abmahnungen der ATZ GmbH, Zwickau, vertreten durch Rechtsanwalt Conrad, Zwickau, berichtet.
Am 2.11.2010 hätten vor dem Oberlandesgericht Dresden mehrere Berufungsverfahren im Zusammenhang mit der Firma ATZ GmbH verhandelt werden sollen. Die Firma ATZ hat nach Auskunft der Geschäftsstelle des OLG Dresden in allen Verfahren – in einem Verfahren war der Unterzeichner beauftragt - die Zurücknahme der Berufung erklärt und damit die Rechtskraft der in der ersten Instanz von dem Landgericht Leipzig ergangenen Entscheidungen herbeigeführt.
Damit steht fest, dass die in der Vergangenheit von der Firma ATZ GmbH, Zwickau vertreten durch Rechtsanwalt Conrad, Zwickau ausgesprochenen Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen rechtsmissbräuchlich und damit auch rechtswidrig waren. Die Firma ATZ GmbH hat deshalb (mindestens) die für die Rechtsverfolgung angefallenen Kosten in vollem Umfang zu übernehmen. Da die Rechtsmissbräuchlichkeit dem Bevollmächtigten, Rechtsanwalt Conrad, nach hiesiger Auffassung bekannt gewesen sein muss, dürfte sich bei Liquiditätsproblemen der Firma ATZ GmbH ein Durchgriff gegenüber Rechtsanwalt Conrad ergeben. Für Rückfragen und Hilfestellungen bei der Verfolgung der Ansprüche stehen wir gerne zur Verfügung.








