40–Euro–Klausel
Es liegen uns mittlerweile mehrere Abmahnungen und einstweilige Verfügungen vor, in denen die 40–Euro–Klausel auf der Internetplattform eBay als unzulässig und wettbewerbswidrig angesehen wird. Die von uns vertretene Auffassung wird damit zunehmend bestätigt. Wir raten allen Kunden davon ab, auf der Internetplattform eBay diese 40-Euro-Klausel zu verwenden.
In anderen Webshops, in denen die Einrichtung eines so genannten Kontrollkästchens möglich ist, mit dem der Kunde gezwungen werden kann, die Kenntnisnahme von den AGB und/oder der Widerrufsbelehrung zu bestätigen, ist die Verwendung der 40-Euro-Klausel möglich. Diese Klausel sollte allerdings im Rahmen der Widerrufsbelehrung und muss zwingend im Rahmen der AGB angesprochen sein.








